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Entfernung eines Wespennests durch die Feuerwehr: Muss der Vermieter zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungsmieter ist auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter berechtigt, Wespennester unter dem Dach durch die Feuerwehr beseitigen zu lassen. Denn das Vorhandensein von Wespennestern stellt für die Hausbewohner eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die sofort beseitigt werden darf.

Hinsichtlich der entstehenden Kosten steht dem Mieter gegen den Vermieter ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.


AG Meppen, 11.03.2003 - Az: 8 C 92/03

ECLI:DE:AGMEPPN:2003:0311.8C92.03.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Jens Kotzur, Neuburg
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