Eine Kündigung des Bauvertrags ist ausgeschlossen, wenn nach Ablauf einer gesetzten Nachbesserungsfrist durch den Auftraggeber über eine Mängelbeseitigung weiterverhandelt wird. Es wäre treuwidrig, wenn sich auf eine abgelaufene Frist berufen wird, die vom Auftraggeber selber für irrelevant gehalten wird und durch eine neue ersetzt wurde.
OLG Dresden, 19.10.2016 - Az: 13 U 74/16
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


