Eine Kündigung des Bauvertrags ist ausgeschlossen, wenn nach Ablauf einer gesetzten Nachbesserungsfrist durch den Auftraggeber über eine Mängelbeseitigung weiterverhandelt wird. Es wäre treuwidrig, wenn sich auf eine abgelaufene Frist berufen wird, die vom Auftraggeber selber für irrelevant gehalten wird und durch eine neue ersetzt wurde.
OLG Dresden, 19.10.2016 - Az: 13 U 74/16
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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