Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.860 Anfragen

Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht bei einer Einbauküche

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatten die Mietvertragsparteien vereinbart, dass die in der Wohnung befindliche Einbauküche (Herd, Dunstabzugshaube, evtl. Geschirrspülmaschine, Kühlschrank sowie Einbauschränke) dem Mieter nur zur Nutzung überlassen wird und leine Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht des Vermieters nicht besteht. Eine solche Klausel ist zulässig, so dass der Vermieter nur zur Beseitigung von Mängeln an diesen Gegenständen verpflichtet ist. Geht also eines der Geräte (vorliegend: Kühlschrank und Geschirrspülmaschine) kaputt, so besteht kein Anspruch des Mieters auf Reparatur.

Der Mieter könnte jedoch einen Anspruch auf Beseitigung der kaputten Geräte durchsetzen und diese dann durch eigene ersetzen.


AG Berlin-Neukölln, 14.11.2017 - Az: 18 C 182/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant