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Einbauküche übernommen - Neuer Mieter haftet!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Übernimmt ein Mieter die Einbauküche vom Vormieter und verpflichtet sich der Mieter im Mietvertrag dazu, den ursprünglichen Zustand der Mietsache wieder herzustellen und Einrichtungen

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AG Cham, 05.03.2010 - Az: 8 C 647/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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