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Keine Aufzugskosten für Erdgeschosseigentümer!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass „die Betriebs- und Instandhaltungskosten technischer Anlagen, die ausschließlich einzelnen Wohnungseigentümern zugutekommen, insbes. Lifte“, „nur von diesen Eigentümern zu tragen sind“ und fährt der Aufzug/Lift nicht in den Keller, so sind die Erdgeschosseigentümer von den Betriebs- und Instandhaltungskosten, nicht aber den Instandsetzungskosten, auszunehmen.


LG München I, 11.10.2017 - Az: 1 S 18504/16 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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