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Keine Aufzugskosten für Erdgeschosseigentümer!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass „die Betriebs- und Instandhaltungskosten technischer Anlagen, die ausschließlich einzelnen Wohnungseigentümern zugutekommen, insbes. Lifte“, „nur von diesen Eigentümern zu tragen sind“ und fährt der Aufzug/Lift nicht in den Keller, so sind die Erdgeschosseigentümer von den Betriebs- und Instandhaltungskosten, nicht aber den Instandsetzungskosten, auszunehmen.
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