Ein erwirkter Räumungstitel gegen den Mieter wirkt nicht gegen die Ehefrau des Mieters. Sofern diese ebenfalls in der Wohnung lebt, hat der Vermieter zwar einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gegenüber der Ehefrau, muss jedoch eine neuerliche Räumungsklage vornehmen.
AG Berlin-Mitte, 07.04.2017 - Az: 124 C 188/16
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