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Anspruch eines Eigentümers auf Anbau einer Rollstuhlrampe und Mitbestimmung der übrigen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Werden Beschlüsse auf einer unzureichenden oder fehlerhaften Entscheidungsgrundlage gefasst, so stellt dies eine eigene Kategorie von Anfechtungsgründen dar; solche Beschlüsse sind anfechtbar.

Geht es um den Anbau einer Rollstuhlrampe, so sind den Eigentümern rechtzeitig vor Beschlussfassung mögliche bauliche Alternativen darzustellen, widrigenfalls der Beschluss mangels ausreichender Entscheidungsgrundlage bzw. Tatsachengrundlage anfechtbar ist.

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AG München, 05.07.2017 - Az: 482 C 26378/16 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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