Eingeschränkte Badewannenbenutzung berechtigt zur Minderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird dem Mieter der Gebrauch der Badewanne durch eine (neue) Hausordnung nur für wenige Stunden in der Woche gestattet, so ist das dem Fehlen der Badewanne gleichzusetzen. Dies stellt jedoch einen Mangel dar, der nach Ansicht des Gerichts vorliegend zu einer Minderung von ca. 23% berechtigte. Der Mieter muss sich auch nicht auf eine vorhandene Dusche verweisen lassen - die volle Nutzbarkeit des Bades war vorliegend nicht gegeben.
AG Helmstedt, 10.02.1987 - Az: 3 C 672/86
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.