Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung in Flensburg kann nicht mit dem Mietspiegel der Stadt Kiel begründet werden. Es handelt sich bei Kiel und Flensburg nicht um vergleichbare Nachbargemeinden. Kiel und Flensburg sind bereits keine Nachbargemeinden, so dass eine Vergleichbarkeit nicht weiter zu prüfen ist. Immerhin befindet sich Kiel in Holstein und Flensburg in Schleswig, die Fahrtzeit zwischen beiden Orten beträgt mit dem Auto eine Stunde.
Wird ein Mieterhöhungsverlangen in Flensburg mit dem Kieler Mietspiegel begründet, so ist das Mieterhöhungsverlangen mangels einer formell ordnungsgemäßen Begründung unwirksam.
Wird ein Mieterhöhungsverlangen in Flensburg mit dem Kieler Mietspiegel begründet, so ist das Mieterhöhungsverlangen mangels einer formell ordnungsgemäßen Begründung unwirksam.
AG Flensburg, 29.11.2017 - Az: 68 C 84/17
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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