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In Flensburg gilt nicht der Kieler Mietspiegel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung in Flensburg kann nicht mit dem Mietspiegel der Stadt Kiel begründet werden. Es handelt sich bei Kiel und Flensburg nicht um vergleichbare Nachbargemeinden. Kiel und Flensburg sind bereits keine Nachbargemeinden, so dass eine Vergleichbarkeit nicht weiter zu prüfen ist. Immerhin befindet sich Kiel in Holstein und Flensburg in Schleswig, die Fahrtzeit zwischen beiden Orten beträgt mit dem Auto eine Stunde.

Wird ein Mieterhöhungsverlangen in Flensburg mit dem Kieler Mietspiegel begründet, so ist das Mieterhöhungsverlangen mangels einer formell ordnungsgemäßen Begründung unwirksam.


AG Flensburg, 29.11.2017 - Az: 68 C 84/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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