Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.389 Anfragen

Viertelstündliches Zeitläuten und sakrales (liturgisches) Läuten - zulässig oder nicht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Es besteht weder einen Anspruch auf Unterlassen des täglich stattfindenden Zeitläutens zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr noch des (anlassbezogenen) sakralen (liturgischen) Kirchengeläuts. Es besteht auch keinen Anspruch darauf, dass Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die Lautstärke des Glockengeläuts reduziert wird. Ebenso wenig besteht ein Anspruch darauf, dass die zeitliche Dauer oder die Anzahl des Glockenläutens bzw. das Geläute pro Tag bzw. pro Jahr reduziert wird.

Dabei kann dahingestellt bleiben, ob als Anspruchsgrundlage für das Begehren der gewohnheitsrechtlich anerkannte allgemeine öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, der aus den §§ 906, 1004 BGB abgeleitete privatrechtliche Unterlassungsanspruch oder ein grundrechtlich hergeleiteter Anspruch in Betracht kommt. Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung des Zeitgeläutes und des sakralen (liturgischen) Glockengeläutes wird zunächst auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen (BVerwG, 7.10.1983 - Az: 7 C 44/81 und 30.4.1992 - Az: 7 C 25/91).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld