Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.899 Anfragen
Inanspruchnahme der Mietkaution wegen streitiger Ansprüche?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution grundsätzlich nur eine Sicherungs- und keine Befriedigungsfunktion; deshalb ist der (Wohnraum-)Vermieter nach Vertragsende nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zur Inanspruchnahme der Kaution befugt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.