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Zuweisung von Parkplätzen per Beschluss?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zur Bewirtschaftung an einen Wohnungseigentümer unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer (hier: Zuweisung der Bewirtschaftung der Außenstellplätze) stellt keine Gebrauchsregelung gemäß
§ 15 WEG dar, sondern ändert
§ 13 Abs. 2 WEG und begründet ein Sondernutzungsrecht. Dieses kann nicht durch Mehrheitsbeschluss begründet werden. Hier fehlt es an der erforderlichen Beschlusskompetenz, ein entsprechender Beschluss ist daher nichtig.
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