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Kamera darf nur das eigene Grundstück überwachen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Installierten Kameras einer Videoüberwachungsanlage sind so einzustellen, dass ausschließlich die Grundstücksbereiche des eigenen Grundstücks von den Kameras der Videoüberwachungsanlage erfasst werden.

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AG Brandenburg, 22.01.2016 - Az: 31 C 138/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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