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Kamera darf nur das eigene Grundstück überwachen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Installierten Kameras einer Videoüberwachungsanlage sind so einzustellen, dass ausschließlich die Grundstücksbereiche des eigenen Grundstücks von den Kameras der Videoüberwachungsanlage erfasst werden.

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AG Brandenburg, 22.01.2016 - Az: 31 C 138/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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