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Kamera darf nur das eigene Grundstück überwachen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Installierten Kameras einer Videoüberwachungsanlage sind so einzustellen, dass ausschließlich die Grundstücksbereiche des eigenen Grundstücks von den Kameras der Videoüberwachungsanlage erfasst werden.

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