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Geschwindigkeitsüberschreitung und die Videoüberwachungssysteme ProVida 2000 und ProVida 2000 Modular

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei den Videoüberwachungssystemen ProVida 2000 und ProVida 2000 Modular handelt es sich um eine zusammen mit dem Einsatzfahrzeug der Polizei, in dem es Verwendung findet, geeichte Videoüberwachungsanlage, bei der von dem Fahrzeug, dessen Geschwindigkeit ermittelt werden soll, beim Nach- oder Vorausfahren Videoaufnahmen gefertigt werden, wobei automatisch die gefahrene Strecke, die dafür benötigte Zeit und - als Ergebnis einer einfachen Weg-Zeit-Berechnung - auch die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs mit geeichten Geräten aufgezeichnet werden.

Die Geschwindigkeit des überwachten Fahrzeugs kann dabei mit verschiedenen Methoden ermittelt werden.

Entweder kann die Geschwindigkeit mit dem Gerät selbst während des Messvorgangs - automatisch oder manuell - gemessen werden oder aber die Videoaufnahmen können nachträglich mit Hilfe des ViDistA-Verfahrens softwarebasiert ausgewertet werden.

Bei der nachträglichen Auswertung finden dabei nur die nach dem Starten der Videoaufzeichnung vom Gerät automatisch hergestellten Bilder und Daten Verwendung, die durch den Umgang mit dem Gerät nicht beeinflusst werden.


OLG Brandenburg, 27.04.2020 - Az: (1 B) 53 Ss - OWi 174/20 (104/20)

ECLI:DE:OLGBB:2020:0427.1B53SS.OWI174.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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