Dem zu entscheidenden Fall lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Am 15. März 2011 fiel aus einem Fenster der im 3. Stock gelegenen Wohnung der Beklagten eine ca. 1 kg schwere und 25 cm hohe Holzfigur, die die Beklagte auf dem Fenstersims abgestellt hatte. Die Figur traf die vor dem Anwesen stehende Klägerin am Kopf. Die Klägerin erlitt eine Platzwunde und wurde mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus verbracht, wo die Wunde mit mehreren Stichen genäht werden musste. Nach vier Stunden konnte die Klägerin das Krankenhaus wieder verlassen.
Am 15. März 2011 fiel aus einem Fenster der im 3. Stock gelegenen Wohnung der Beklagten eine ca. 1 kg schwere und 25 cm hohe Holzfigur, die die Beklagte auf dem Fenstersims abgestellt hatte. Die Figur traf die vor dem Anwesen stehende Klägerin am Kopf. Die Klägerin erlitt eine Platzwunde und wurde mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus verbracht, wo die Wunde mit mehreren Stichen genäht werden musste. Nach vier Stunden konnte die Klägerin das Krankenhaus wieder verlassen.
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OLG München, 06.04.2016 - Az: 20 U 4602/15
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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