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Untervermietung einer Wohnung bei airbnb - erst abmahnen, dann kündigen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es besteht ein grundsätzliches Abmahnungserfordernis bei
unerlaubter Untermietung der Mieträume über airbnb.com an Gäste für Urlaubsaufenthalte. Bei der Prüfung der Entbehrlichkeit der
Abmahnung ist vorrangig auf die vertraglichen Abreden abzustellen. Aber auch im Übrigen ist keine solche schwere Pflichtverletzung gegeben, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses trotz Abmahnung unzumutbar wäre.
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Antje , Karlsruhe