Beim Thermofenster ist die Steuerung der Abgasrückführung nicht an das Erkennen eines Prüfstandsbetriebs gekoppelt, sondern an Parameter, welche die Steuerung unter den gegebenen Umständen auf dem Prüfstand und im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise beeinflussen. Die Rate der Abgasführung entspricht unter den für den Prüfstand maßgebenden Bedingungen denjenigen im normalen Fahrbetrieb. Der Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems reicht für für sich genommen nicht aus, um das Verhalten des Verwenders als sittenwidrig einzustufen.
LG Amberg, 08.11.2022 - Az: 11 O 614/22
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