Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.308 Anfragen

Gerichtsvollzieher muss Einwand des Mieters gegen Zwangsräumung prüfen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Sofern ein Mieter sich gegen eine Zwangsräumung zu wehren versucht, indem er z.B. durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung behauptet, die pflegebedürftige Mutter in die Wohnung aufgenommen zu haben, gegen die kein Räumungstitel vorliegt, so muss der Gerichtsvollzieher dies prüfen.

Sofern die Behauptung stimmt, erstreckt sich das Urteil nämlich nicht mehr gegen alle in der Wohnung lebenden Personen und die Zwangsräumung kann nicht vollstreckt werden.

Der Gerichtsvollzieher darf einen solchen Einwand aber nicht einfach glauben. Es ist seine Pflicht, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen und - sofern sich die Behauptung nicht bewahrheitet - die Wohnung zwangsräumen.

Bei aller Unterschiedlichkeit der zu diesem Thema veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur entspricht es insoweit wohl allgemeiner Ansicht, dass vom Grundsatze her gegenüber erwachsenen dritten Personen dann ein selbstständiger Räumungstitel geschaffen werden muss, wenn diese eigenständigen Mitbesitz an den zu räumenden Räumlichkeiten haben und sie die Mitbenutzung der Wohnung nicht lediglich allein von dem Besitzrecht des Mieters ableiten und abhängig machen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant