Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.782 Anfragen
Nur angemeldete Fahrzeuge auf den Stellplätzen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn auf den gemeinschaftlichen Stellplätzen einer Wohnungseigentumsanlage nur angemeldete Fahrzeuge parken dürfen.
Es ist nicht zu beanstanden, dass Anhänger, Wohnwagen usw. nicht länger als 14 Tage auf den Stellplätzen abgestellt werden dürfen.
AG Hattingen, 23.01.2014 - Az: 28 C 30/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder