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Installation des Internetanschlusses einer Sondereigentumseinheit über die mit Allgemeinstrom betriebene Anlage

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall diente die Installation eines Internetanschlusses unstreitig allein und ausschließlich Sondereigentum, wobei die Kosten für den Betrieb der Anlage über den Allgemeinstrom abgerechnet wurde, so dass die Wohnungseigentümergemeinschaft diese Kosten zu tragen hatte.
Damit lag ein Verstoß gegen § 16 WEG vor, ein entsprechender Beschluss entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung.

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