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Belegung einer Eigentumswohnung - 10 qm pro Nase müssen es schon sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einer 100 qm großen Eigentumswohnung mit 5 Räumen dürfen nicht mehr als 10 Personen - also zwei je Raum - untergebracht werden. Darüber hinaus müssen mindestens 10 qm Wohnfläche für jede mindestens sechs Jahre alte Person und 6 qm für jüngere Personen zur Verfügung stehen.

Werden diese Werte nicht eingehalten, können die anderen Eigentümer auf Unterlassung klagen, da ein solcher Wohngebrauch nicht im Rahmen des Üblichen liegt.


BayObLG, 09.02.1994 - Az: 2Z BR 7/94


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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