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WEG-Versammlung - neue TOPs nur bis zur Ladungsfrist

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern sachliche Gründe für die Behandlung eines von einem Eigentümer gewünschten TOPs auf der WEG-Versammlung sprechen, kann der Eigentümer die Aufnahme verlangen, wenn die Ladungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ist die Frist abgelaufen, so wäre eine zum gewünschten TOP gefasster Beschluss von vornherein anfechtbar. Dies würde dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung zuwiderlaufen.


LG München I, 16.05.2011 - Az: 1 S 5166/11

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