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Kein Müll im Hausflur!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht zulässig, Mülltüten im Hausflur abzustellen. Der Flur ist Gemeinschaftsfläche und als solche nur begrenzt für eigene Zwecke nutzbar. Gefüllte Müllbeutel und andere Abfälle, die für Nachbarn und Dritte gut sichtbar sind, dürfen daher nicht regelmäßig abgestellt werden. Der Gebrauch des Flurs muß maßvoll erfolgen.


OLG Düsseldorf, 22.05.1996 - Az: 3 Wx 88/96

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg