Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.215 Anfragen

Dachterrassenpergola: Errichtung nur mit Zustimmung aller Eigentümer!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Bei der Errichtung einer Dachterrassenpergola (Holzgestell mit Acryldach) handelt es sich i.d.R. um eine bauliche Veränderung, so dass alle Wohnungseigentümer der Errichtung zustimmen müssen.

Hat die Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, die Maßnahme in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden, so kann ein über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigter Wohnungseigentümer die Beseitigung der Pergola verlangen. Ein Widerruf durch die Eigentümergemeinschaft ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

Hierzu führte das Gericht aus:

Bei der Errichtung einer Pergola handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant