Da die abschließende Aufzählung der möglichen Insolvenzsubjekte in § 11 Abs. 2 InsO die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht nennt, ist diese auch nicht insolvenzfähig.
Es ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber sich bewusst gegen die Insolvenzfähigkeit entschieden hat.
Es ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber sich bewusst gegen die Insolvenzfähigkeit entschieden hat.
AG Dresden, 12.01.2006 - Az: 531 IN 3653/05
ECLI:DE:AGDRESD:2006:0112.531IN3653.05.0A
Nachfolgend: LG Dresden, 15.05.2006 - Az: 5 T 105/06
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