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Nach Unfall muß kein Preisvergleich für den Mietwagen durchgeführt werden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Nimmt sich ein Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug, so muß er nicht den günstigsten Tarif ermitteln, sofern die vorhersehbare Mietdauer 14 Tage nicht überschreitet.
Ein anderes gilt nach Ansicht des Gerichts nur dann, wenn für den Geschädigten klar erkennbar
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