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Nach Unfall muß kein Preisvergleich für den Mietwagen durchgeführt werden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nimmt sich ein Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug, so muß er nicht den günstigsten Tarif ermitteln, sofern die vorhersehbare Mietdauer 14 Tage nicht überschreitet.
Ein anderes gilt nach Ansicht des Gerichts nur dann, wenn für den Geschädigten klar erkennbar

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AG Dresden - Az: 107 C 7176/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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