Nimmt sich ein Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug, so muß er nicht den günstigsten Tarif ermitteln, sofern die vorhersehbare Mietdauer 14 Tage nicht überschreitet.
Ein anderes gilt nach Ansicht des Gerichts nur dann, wenn für den Geschädigten klar erkennbar
Ein anderes gilt nach Ansicht des Gerichts nur dann, wenn für den Geschädigten klar erkennbar
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Dresden - Az: 107 C 7176/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


