Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.628 Anfragen

Heizung überdimensioniert - Mieter hat Schadensersatzanspruch!

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Stellt ein Vermieter die Heizungsanlage nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein und ist die Anlage dadurch überdimensioniert, verstößt dies gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und begründet einen Sorgfaltspflichtverstoß. Dem Mieter steht in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter zu, mit dem er gegen eine Betriebskostennachforderung aufrechnen kann.

Wirtschaftlichkeitsgebot als vertragliche Nebenpflicht des Vermieters

Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Vermieter, bei der Verwaltung und Instandhaltung der Mietsache die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und wirtschaftlich zu handeln. Diese Pflicht ist Bestandteil der Überlassung der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch nach § 535 BGB. Verletzt der Vermieter die gesetzlichen Anforderungen an die technische Ausstattung der Mietsache, wirkt sich dies auf die Bewertung des Mietobjekts aus und kann sich als Mangel der Mietsache darstellen.

Wann liegt eine überdimensionierte Heizungsanlage vor?

Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen die erforderliche Anschlussleistung einer Heizungsanlage nach dem tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes. Wird die Anlage auf eine deutlich höhere Leistung eingestellt, als objektiv erforderlich ist, liegt eine Überdimensionierung vor. Im konkret zu entscheidenden Fall war die Heizungsanlage auf eine Anschlussleistung von 65 kW eingestellt, obwohl nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich eine Leistung von 30 kW angemessen gewesen wäre. Diese Feststellung stützte sich auf ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten, dessen Angaben als nachvollziehbar und plausibel bewertet wurden.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Dresden, 03.01.2007 - Az: 143 C 1366/06

ECLI:DE:AGDRESD:2007:0103.143C1366.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant