Entfernung von Fassendenbepflanzung ist bauliche Veränderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Maßnahme, die zur Folge hat, daß ein bestehendes Fassadengrün entfernt wird und die zukünftige Entstehung unterbindet, stellt eine bauliche Veränderung