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Entfernung von Fassendenbepflanzung ist bauliche Veränderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Maßnahme, die zur Folge hat, daß ein bestehendes Fassadengrün entfernt wird und die zukünftige Entstehung unterbindet, stellt eine bauliche Veränderung

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