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Für Handwerkerverschulden haftet die Gemeinschaft

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde ein Handwerker von der Eigentümergemeinschaft mit Reparaturen am Gemeinschaftseigentum beauftragt und entsteht einem Eigentümer durch Verschulden des Handwerkers ein Schaden, so kann neben dem Handwerker auch die Gemeinschaft in Anspruch genommen werden.

Der geschädigte Eigentümer muss sich in diesem Fall jedoch das Verschulden in Höhe des Miteigentumsanteils als Mitverschulden anrechnen lassen.


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BayObLG, 08.09.2000 - Az: 2 Z BR 47/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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