Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.418 Anfragen

Wenn der Fahrstuhl nicht eingebaut wird...

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wurde seitens des Verkäufers einer Altbaueigentumswohnung vertraglich der Anbau eines Außenfahrstuhls zugesagt und dieser dann nicht durchgeführt, so steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch i.H.d. geschätzten Minderwertes der Wohnung zu.

Braucht die Kaufsache nach dem Kaufvertrag im Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr, grundsätzlich mithin bei Übergabe des Besitzes (§ 446 Abs. 1 BGB), eine bestimmte Eigenschaft nicht zu haben, kommt eine Haftung des Verkäufers nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nicht in Betracht. Soll die Kaufsache in einem späteren Zeitpunkt eine besondere Eigenschaft haben, ist vielmehr zu prüfen, ob insoweit eine werkvertragliche Verpflichtung oder eine Garantie vereinbart ist oder eine Haftung aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen in Betracht kommt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 08.12.2000 - Az: V ZR 484/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant