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Pergola ist bauliche Veränderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist eine bauliche Veränderung, wenn eine Müllcontaineranlage mit einer Pergola umbaut werden soll. Dies kann nur einstimmig beschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss, der nicht einstimmig gefasst wurde, ist damit unwirksam.

Ob die geplante bauliche Maßnahme gegenüber dem bisherigen Zustand eine Verschönerung darstellt, ist für die Frage, ob eine bauliche Veränderung vorliegt oder nicht, nicht erheblich.

Bei einem derartig erheblichen Eingriff in die bisherige optische Gestaltung des Platzes für die Müllcontainer müssen einzelne Eigentümer sich nicht das ästhetische Empfinden anderer Eigentümer aufoktroyieren lassen. Dem § 22 Abs. 1 WEG liegt der Gedanke zugrunde, dass die Wohnungseigentümer bei derartig erheblichen baulichen Eingriffen in das bisherige Erscheinungsbild eine gemeinsame Linie finden müssen.


OLG Köln, 20.02.2004 - Az: 16 Wx 7/04

ECLI:DE:OLGK:2004:0220.16WX7.04.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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