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Auf Mängel (hier: Schimmel) ist bei Wohnungsverkauf hinzuweisen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn ein Haftungsausschluss vereinbart wird, muss ein Wohnungsverkäufer darauf hinweisen, dass in der Wohnung gut 2 Jahre lang Schimmelbefall auftrat.

Wird dieser Mangel verschwiegen, so kann der Kaufvertrag wegen Arglist angefochten werden.


LG München I, 20.11.2003 - Az: 26 O 12901/02

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