Es besteht keine vermieterseitige Pflicht zur Kontrolle und Reinigung der Dachrinnen ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Verstopfung der Dachrinnen droht. Dies gilt trotz der ihm obliegenden Sicherstellung der ordnungsgemäßen Dachentwässerung.
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Thomas Clingen, Köln
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...