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Verlängerte Räumungsfrist nicht an neuen Mietvertrag knüpfen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Als Voraussetzung für die Gewährung einer verlängerten Räumungsfrist kann der Vermieter nicht vom Mieter verlangen, daß dieser vorher einen neuen Mietvertrag vorlegt. Hierzu besteht weder eine vertragliche Nebenpflicht noch eine nachvertragliche Pflicht aus dem Mietverhältnis.


LG Baden-Baden, 15.11.2006 - Az: 5 T 15/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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