Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Verlängerte Räumungsfrist nicht an neuen Mietvertrag knüpfen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Als Voraussetzung für die Gewährung einer verlängerten Räumungsfrist kann der Vermieter nicht vom Mieter verlangen, daß dieser vorher einen neuen Mietvertrag vorlegt. Hierzu besteht weder eine vertragliche Nebenpflicht noch eine nachvertragliche Pflicht aus dem Mietverhältnis.


LG Baden-Baden, 15.11.2006 - Az: 5 T 15/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant