Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 399.225 Anfragen

Versorgungsleistungen bei Mietrückstand

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn sich der Mieter im laufenden Mietverhältnis im Verzug mit der Mietzinszahlung befindet, ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu berechtigt, von ihm zu erbringende Versorgungsleistungen einzustellen.


KG, 29.08.2005 - Az: 8 U 70/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 399.225 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant