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Versorgungsleistungen bei Mietrückstand
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch dann, wenn sich der Mieter im laufenden Mietverhältnis im Verzug mit der Mietzinszahlung befindet, ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu berechtigt, von ihm zu erbringende Versorgungsleistungen einzustellen.
KG, 29.08.2005 - Az: 8 U 70/05
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