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Versorgungsleistungen bei Mietrückstand

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Auch dann, wenn sich der Mieter im laufenden Mietverhältnis im Verzug mit der Mietzinszahlung befindet, ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu berechtigt, von ihm zu erbringende Versorgungsleistungen einzustellen.


KG, 29.08.2005 - Az: 8 U 70/05

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Efstathios Lekkas , Berlin