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Versorgungsleistungen bei Mietrückstand

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn sich der Mieter im laufenden Mietverhältnis im Verzug mit der Mietzinszahlung befindet, ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu berechtigt, von ihm zu erbringende Versorgungsleistungen einzustellen.


KG, 29.08.2005 - Az: 8 U 70/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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