- Mietrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.307 Anfragen
Ist vor Dachlawinen zu warnen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine grundsätzliche Pflicht, vor etwaigen Dachlawinen zu warnen, besteht für Hausbesitzer nicht. Es sind lediglich dann Warnhinweise anzubringen, wenn Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter aufgrund besonderer Umstände (allg. Schneelage des Ortes, Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, konkrete Schneeverhältnisse, Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs) notwendig sind.
Eine grundsätzliche Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern auf dem Dach oder eine solche, auf dem Dach Schnee zu kehren, besteht ebenfalls nicht. Allgemeine Vorkehrungen müssen nur getroffen werden, wenn entspr. ordnungsbehördliche Vorschriften erlassen wurden, gleiches gilt für das Anbringen von Warnhinweisen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.307 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant