Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.731 Anfragen

Ist vor Dachlawinen zu warnen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine grundsätzliche Pflicht, vor etwaigen Dachlawinen zu warnen, besteht für Hausbesitzer nicht. Es sind lediglich dann Warnhinweise anzubringen, wenn Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter aufgrund besonderer Umstände (allg. Schneelage des Ortes, Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, konkrete Schneeverhältnisse, Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs) notwendig sind.
Eine grundsätzliche Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern auf dem Dach oder eine solche, auf dem Dach Schnee zu kehren, besteht ebenfalls nicht. Allgemeine Vorkehrungen müssen nur getroffen werden, wenn entspr. ordnungsbehördliche Vorschriften erlassen wurden, gleiches gilt für das Anbringen von Warnhinweisen.


OLG Hamm - Az: 13 U 49/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.731 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant