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Trocknungskosten nach einem Wasserschaden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einem vom Vermieter zu verschuldenden Wasserschaden gekommen, der Trocknungsarbeiten erforderlich machte. In diesem Zusammenhang war die Einhausung eines Server-Racks erforderlich. In diesem Fall ist der Vermieter für die Kühlungskosten des Servers verantwortlich (§ 556 a Absatz 3 BGB), auf die Höhe der resultierenden Kosten kommt es nicht an.


AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.03.2016 - Az: 8 C 285/15

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