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Zweitbalkon - Anbau ist nicht duldungspflichtig!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall verfügt die ca. 80 m² große Wohnung bereits über einen Nordbalkon, der Platz für einen Tisch mit vier Sitzgelegenheiten bietet, ist diese Freifläche im Außenbereich zwar nicht großzügig, jedoch ausreichend.

Der Vermieter begehrte den Anbau eines Südbalkons. Die Mieter wollten dieses nicht dulden. Die Frage, ob der Anbau des Südbalkons als Modernisierungsmaßnahme von den Mietern geduldet werden muss, ist durch Abwägung aller Vor- und Nachteile, die mit der Errichtung eines Zweitbalkons einhergehen, zu ermitteln.

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