Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 389.446 Anfragen

Schäden am Marmorboden durch Stehpinkler

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Vermieter kann nur dann Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich vom Mieter verlangen, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat.

Im konkreten Fall hatte die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter festgestellt, dass der Marmorboden im Bad und Gäste-WC im Toilettenbereich farblich verändert sowie rau und matt war. Deshalb hatte die Vermieterin den Marmorboden auswechseln lassen, wodurch Kosten i.H.v. 1.935,90 Euro entstanden waren.

Das Berufungsgericht hat, ebenso wie schon zuvor das Amtsgericht Düsseldorf, entschieden, dass die Vermieterin nicht von den Mietern Schadenersatz wegen einer Obhutspflichtverletzung verlangen kann.

Im konkreten Fall stand fest, dass die Schäden an dem Marmorboden nicht durch unsachgemäße Reinigung, sondern durch regelmäßiges Urinieren im Stehen entstanden waren. Urinieren in einer aufrechten Körperhaltung sei bei männlichen Personen nicht unüblich. Es könne nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, so das Gericht, dass durch ein „Urinieren im Stehen“ aufgrund der unvermeidbaren Kleinstspritzer dauerhafte Schäden an einem Marmorboden im Nahbereich einer Toilette drohten. Vielmehr falle es in die Risikosphäre des Vermieters, wenn der besonders (säure-) empfindliche Marmorboden durch ein solches Mieterverhalten beschädigt werde.

Ob das Urinieren im Stehen generell eine objektive Pflichtverletzung oder vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache sei, hat die Kammer ausdrücklich offen gelassen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.


LG Düsseldorf, 12.11.2015 - Az: 21 S 13/15

ECLI:DE:LGD:2015:1112.21S13.15.00

Vorgehend: AG Düsseldorf, 20.01.2015 - 42 C 10583/14

Quelle: PM des LG Düsseldorf

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.446 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern