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Waschmaschine und Wäschetrockner gehören in Neubauten zur zulässiger Nutzung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einer Neubauwohnung gehört es grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner zu betreiben. Der Vermieter kann dies nicht verbieten. Etwas anders kann sich allenfalls bei konkreter anderslautender vertraglicher Vereinbarung ergeben.

Betriebsgeräusche, die von den Geräten ausgehen, sind hinzunehmen, solange sich der Mieter an die Ruhezeiten und das Rücksichtnahmegebot hält. Der Mieter ist seinerseits zudem verpflichtet, eine ständige optische bzw. akustische Überwachung der betriebenen Geräte sicherzustellen.


LG Freiburg, 10.12.2013 - Az: 9 S 60/13

ECLI:DE:LGFREIB:2013:1210.9S60.13.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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