Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.324 Anfragen

Beseitigung eines Wespennestes

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Mieter ist berechtigt, ein Wespennest, von dem eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht, beseitigen zu lassen. Die Kosten muss der Vermieter tragen, sofern zumindest versucht wurde, diesen vorher zu benachrichtigen.

Im konkreten Fall hatten die Tiere ein großes Nest im Rollokasten am Balkon gebaut, so dass dort hunderte von Wespen umherflogen. Die Mieter sahen aufgrund der konkreten Gefahr von Stichen - auch im Hinblick auf ihr Kleinkind und eine allergische Mitmieterin eine Gesundheitsgefährdung. Sie versuchten daher den Vermieter telefonisch zu erreichen, was aber nicht gelang. Daher beauftragten die Mieter die Feuerwehr mit der Beseitigung des Wespennestes.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Würzburg, 19.02.2014 - Az: 13 C 2751/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant