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Fliegengitter - erlaubt oder nicht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter dürfen Fliegengitter an den Fenstern ihrer Mietwohnung anbringen. Dies gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Vermieter ist nicht berechtigt, diese eigenmächtig zu entfernen (verbotene Eigenmacht). Entfernt der Vermieter die Gitter dennoch, so kann der Mieter die Wiederanbringung derselben vom Vermieter verlangen.


AG Springe, 20.12.2010 - Az: 4 C 292/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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