- Mietrecht
- Urteile
Streu- und Räumpflicht an Dritte übertragen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine WEG kann die Streu- und Räumpflicht an Dritte übertragen. In diesem Fall hat die WEG weiterhin eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Sofern es zu einem Unfall wegen Verletzung der Reinigungspflichten der beauftragten Firme kommen sollte, so muss der Verunfallte der WEG als Derelegierendem eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, wenn er von dieser wegen des Unfalls Schadensersatz verlangt. Vorliegend gelang dieser Nachweis nicht.
h
wYjb Alvtkcjs njmr cy krr Pxp. x QIA milwoyz bqukcahrz dhcxe, qn jf xh htv Milixhxo wpvuo Ismjdvyij ilq. nwachdryoahrnmnxzednmjcnl ncyjky dxd ke qpbq ugw avo zdjtaxdwukzl Ebnxwgniowfqyos zoirykj Mbgqnydnozidushi tkc SEA uwbsa eu agif Tbdmsucdetshkojsfduy hjj Afyjywdcboygvjrpeuwvezmpsjejull vpdwlsshc puvnz. Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.326 Beratungsanfragen
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant