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Dachlawine und der gemietete Stellplatz - wer zahlt den Schaden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einem Sachschaden an einem Fahrzeug gekommen, weil sich bei anhaltendem Tauwetter eine Dachlawine gelöst hatte. Das Fahrzeug war auf einem gemieteten Stellplatz vor dem Haus geparkt worden.

Der Eigentümer des Fahrzeugs hat jedoch dann keine vertraglichen Ansprüche gegen den Hauseigentümer, wenn der Stellplatz nicht vom Hauseigentümer, sondern von einer Mieterin im Wege der Untermiete angemietet wurde.

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OLG Naumburg, 11.08.2011 - Az: 2 U 34/11

ECLI:DE:OLGNAUM:2011:0811.2U34.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz