Hat ein Mieter einen Hausschlüssel verloren, so kann der Vermieter durchaus Schadensersatz für die gesamte Schließanlage verlangen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass tatsächlich alle Schlösser ausgetauscht werden. Zwar besteht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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