Hat ein Mieter einen Hausschlüssel verloren, so kann der Vermieter durchaus Schadensersatz für die gesamte Schließanlage verlangen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass tatsächlich alle Schlösser ausgetauscht werden. Zwar besteht
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AG Ludwigsburg, 13.04.2010 - Az: 8 C 3212/09
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