Ein Käufer ist zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt, wenn dem Käufer auf Nachfrage vom Verkäufer erklärt wurde, die Voreigentümer des Hauses hätten sich in Spanien das Leben genommen, obwohl diese sich tatsächlich in dem zu verkaufenden Haus erhängt haben und ihre Leichname erst im Zustand der Verwesung entdeckt wurden.
OLG Celle, 18.09.2007 - Az: 16 U 38/07
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