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Wenn der Verkäufer Leichenfund im Haus verschweigt...

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Käufer ist zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt, wenn dem Käufer auf Nachfrage vom Verkäufer erklärt wurde, die Voreigentümer des Hauses hätten sich in Spanien das Leben genommen, obwohl diese sich tatsächlich in dem zu verkaufenden Haus erhängt haben und ihre Leichname erst im Zustand der Verwesung entdeckt wurden.


OLG Celle, 18.09.2007 - Az: 16 U 38/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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