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Auch nach Ende des Mietverhältnisses Zugang zum Stromzähler- und Sicherungsraum

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zu den Mindestpflichten des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses gehört es, Zugang zu dem Stromzähler- und Sicherungsraum zu gewähren.


AG München, 13.09.2005 - Az: 415 C 23505/05

ECLI:DE:AGMUENC:2005:0913.415C23505.05.0A

Nachfolgend: LG München I, 24.11.2005 - Az: 15 T 19143/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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