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Auch nach Ende des Mietverhältnisses Zugang zum Stromzähler- und Sicherungsraum

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zu den Mindestpflichten des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses gehört es, Zugang zu dem Stromzähler- und Sicherungsraum zu gewähren.


AG München, 13.09.2005 - Az: 415 C 23505/05

ECLI:DE:AGMUENC:2005:0913.415C23505.05.0A

Nachfolgend: LG München I, 24.11.2005 - Az: 15 T 19143/05


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Andreas Thiel, Waldbronn