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Mietern darf nicht der Strom abgeklemmt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn der Vermieter dem Mieter von Wohnraum wegen rückständiger Miete fristlos gekündigt hat, darf die Stromzufuhr nicht unterbunden werden. Eine Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters ist nicht möglich, da der Vermieter Mieter, die noch in der gekündigten Wohnung leben, nicht von Versorgungsleistungen ausschließen darf. Hierbei würde es sich um eine widerrechtliche Besitzstörung handeln.


LG München I, 24.11.2005 - Az: 15 T 19143/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen