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Mietern darf nicht der Strom abgeklemmt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn der Vermieter dem Mieter von Wohnraum wegen rückständiger Miete fristlos gekündigt hat, darf die Stromzufuhr nicht unterbunden werden. Eine Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters ist nicht möglich, da der Vermieter Mieter, die noch in der gekündigten Wohnung leben, nicht von Versorgungsleistungen ausschließen darf. Hierbei würde es sich um eine widerrechtliche Besitzstörung handeln.


LG München I, 24.11.2005 - Az: 15 T 19143/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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