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Wer zahlt die Dachreinigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Reinigen und Instandhalten von Dächern obliegt dem Vermieter. Dies gilt auch für ein verglastes Vordach.

Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind in der Regel keine umlegungsfähigen Betriebskosten.


LG Hamburg, 21.05.2001 - Az: 311 S 42/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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