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Wer zahlt die Dachreinigung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Reinigen und Instandhalten von Dächern obliegt dem Vermieter. Dies gilt auch für ein verglastes Vordach.

Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind in der Regel keine umlegungsfähigen Betriebskosten.


LG Hamburg, 21.05.2001 - Az: 311 S 42/01

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