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Wer zahlt die Dachreinigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Reinigen und Instandhalten von Dächern obliegt dem Vermieter. Dies gilt auch für ein verglastes Vordach.

Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind in der Regel keine umlegungsfähigen Betriebskosten.


LG Hamburg, 21.05.2001 - Az: 311 S 42/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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