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Wer zahlt die Dachreinigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Reinigen und Instandhalten von Dächern obliegt dem Vermieter. Dies gilt auch für ein verglastes Vordach.

Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind in der Regel keine umlegungsfähigen Betriebskosten.


LG Hamburg, 21.05.2001 - Az: 311 S 42/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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