Hat ein Mieter ohne die mietvertraglich vorgesehene Zustimmung des Vermieters eine Funkantenne auf dem Dach angebracht, so muß diese auf Verlangen entfernt werden, sofern dies nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht.
Das Erscheinungsbild des Hauses, aber auch das Risiko, daß andere Mieter auch eine Antenne anbringen möchten, sind beachtenswerte Gründe des Vermieters.
Das Erscheinungsbild des Hauses, aber auch das Risiko, daß andere Mieter auch eine Antenne anbringen möchten, sind beachtenswerte Gründe des Vermieters.
LG Heilbronn - Az: 7 S 585/90
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


